Hier werden informative Sachverhalte eingestellt 

Bitte diesem Link  https://www.stadtwaldrettung-bad-hoenningen.de folgen, um zum Bericht der Rhein-Zeitung (vom 19. April 2024) "Bis zu acht Windräder könnten kommen" und einem kommentierenden Leserbrief zu gelangen.


Veröffentlichung im Blick aktuell, bitte einfach Link folgen . . .

Interessengemeinschaft (IG) für mehr Transparenz fordert: Keine Hinterzimmerpolitik
Bad Hönninger wollen wissen, was beim Windradbau los ist

Pressemitteilung Thematik Windkraft Bad Hönningen (pdf-Dokument) in Sitzung des Stadtrates am 13. Dez. 2023 in Verbindung mit den Ausführungen im Kiebitz Ausgabe 111-01.2024 ist hier (pdf-Dokument) nachzulesen. Zur Erläuterung ist die Niederschrift - öffentlicher Teil - der Sitzung des Stadtrates am 13. Dez. 2023 hier (pdf-Dokument) einzusehen.

Resümee der Sitzung des Stadtrates mit Fachvortrag eines Juristen zum wkB am 06. September 2023. Hier ist die öffentliche Niederschrift (pdf-Dokument) und das Resümee der IG Transparenz (pdf-Dokument) nachzulesen. Vergleichen Sie bitte beide Darstellungen und Erwartungen; nur so können Sie sich eine eigene Meinung bilden.

Sachstandsbericht (pdf-Dokument) wkB zur Sitzung des Haupt,-Bau- und Finanzausschusses am 28. Juni 2023 von Stadtrat Dr. Michael Kröger zur gefl. Kenntnisnahme.

Pressemitteilung vom 21. Juni 2023 "Die Verfahrensweise zum Wiederkehrenden Beitrag in Bad Hönningen wird immer länger, undurchsichtiger und damit langsam unglaubwürdig" (pdf-Dokument) wurde auf den Weg gegeben; mal sehen, was daraus wird. . . . bis 26. Oktober 2023 noch keine Reaktion der Rhein-Zeitung


Stellungnahme  zu der nach fast drei Monaten (22. Mai 2023) erschienenen Niederschrift (ohne Datum) der Ratssitzung vom 29. März 2023:

Nach Durchsicht des Protokolls ist aufgefallen, das entgegen der Feststellung in der Niederschrift (pdf-Dokument) bei TOP 1 keine formelle, sichtbare  Abstimmung stattgefunden hat.

Unter Top 3.3 wird als Begründung für die Parkplatzerneuerung Kronenborn angegeben, dass dies durch vorgenommene Untergrunduntersuchungen belegt ist. Bei der Schürfprobe im Bereich eines Kabelschachtes ist man in einer Tiefe von rd. 80 cm auf mit Ziegelsteinen abgedeckten Kabeln gestoßen. Da es sich beim Kabelschacht um aufgeschütteten und verdichteten Boden handelt, ist es vermessen, bei dieser Bodenprobe auf den Zustand des übrigen gewachsenen Untergrundes im Bereich des Parkplatzes zu schließen. Zur nachvollziehbaren Dokumentation der in der Niederschrift getroffenen Aussage wäre die Zurverfügungstellung des Ergebnisses der Baugrunduntersuchungen erforderlich. Möglicherweise würde es dann an einer fachlichen und wirtschaftlichen Begründung zur Erneuerung des Parkplatzes Kronenborn fehlen; dies käme einer Verschwendung von Steuergeldern und einer nicht vertretbaren Belastung der wkB-Zahler gleich.

Zu TOP 5 ist festzustellen, dass  der Name bei der Wahl der Vorschlagslisten für die Schöffenwahl 2023 richtigerweise Maren Farnsteiner ist und nicht Fahrensteiner. Ist es nicht beschämend, dass die Verantwortlichen noch nicht mal in der Lage sind, Namen richtig zu schreiben? Hat dieser peinliche Fehler möglicherweise Einfluss auf das Ergebnis der Schöffenwahl?


  • #wkb #igtransparenz - über Mailverteiler am 29. April 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
nachstehender Kommentar zur gefälligen Kenntnisnahme übermittelt. 

Stellungnahme zur Pressenachricht der SPD Bad Hönningen betr. Ostereierverkauf im Blick aktuell vom 27. April 2023. 

Dort wird geschrieben: „Zum klaren Sieger avancierte die Polemik um den wiederkehrenden Beitrag“. Der Begriff Polemik hat die Bedeutung (meist scharfer) Meinungsstreit. Ziel ist, die eigene Meinung auch dann durchzusetzen, wenn sie sachlich nicht oder nur teilweise mit der Realität übereinstimmt. Kennzeichen von Polemik sind oft scharfe und direkte Äußerungen, teilweise auch persönliche Angriffe. (Quelle: Wikipedia)

Wir hoffen, dass die hiesige SPD damit nicht die diversen Vorschläge zur Begründung einer neuen Satzung meint. Die uns bekannten Vorschläge sind rein sachlich und juristisch belegt. Diese Formulierung ‚Polemik’ ist negativ konnotiert und beschreibt in keiner Weise die Vorgehensweise der Antragsteller des Einwohnerantrags und deren über 500 Befürworterinnen und Befürworter.

Viele Grüße
Ihre IG Transparenz


  • Aus Sicht der IG Transparenz konnte die Stadtratsitzung am 29. März 2023 Aufklärung zum weiteren Vorgehen in Sachen eines wkB Abrechnungsgebiets geben. Bedingt durch einige Umstände wurde der TOP 1 von der Tagesordnung abgesetzt. Ob und wann er nachgeholt wird, steht aus den bisher gemachten Erfahrungen wohl in den Sternen. Ein Resümee der Sitzung ist als hier (pdf-Dokument) nachzulesen.
  • Als Reaktion auf die untenstehende Kolumne des Stadtbürgermeisters vom 09. Februar 2023 hat Herr RA Klein eine Stellungnahme abgegeben, die hier (pdf-Dokument) nachzulesen ist.
  • In der Kolumne des Stadtbürgermeisters "Auf ein Wort" vom 09. Februar 2023 wurden die Bürgerinnen und Bürger zur Mithilfe aufgerufen, um Anregungen und Begründungen für ein wkB-Abrechnungsgebiet  beizusteuern. In der Sitzung des Stadtrates am 29. März 2023 soll ein Fachanwalt seine Einschätzung zu den gelieferten Begründungen zum Thema eines Abrechnungsgebietes abgeben. Hier sind die Begründungen von Stadtrat Dr. Michael Kröger (pdf-Dokument) und der IG Transparenz (pdf-Dokument) nachzulesen.

 


  • Mit Datum vom 12. Dez. 2022 wurde ein Musterschreiben (als pdf-Dokument) an zwei Stadtratsmitglieder ausgefüllt, unterschrieben und in einem adressierten, zugeklebten Umschlag im Briefkasten am Rathaus eingeworfen. Nun hat der Stadtbürgermeister mit Schreiben vom 18. Jan. 2023 (als pdf-Dokument) mit der Einleitungszeile "Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12.12.2022" geantwortet, wenngleich das fragliche Schreiben nicht an ihn gerichtet war. Auch war nicht erkennbar, ob der Stadtbürgermeister mit der Beantwortung durch die angeschriebenen Stadtratsmitglieder beauftragt wurde. Weiter noch stellt sich die Frage, ob die angeschriebenen Stadtratsmitglieder überhaupt von dem Inhalt des an sie gerichteten Schreibens informiert wurden; wenn ja von wem? Anläßlich der Stadtratsitzung am 18. Jan. 2023 wurde dann über den vierseitigen Inhalt des Schreibens mit gleichem Datum berichtet und fand im Bericht der Rhein-Zeitung vom 26. Jan. 2023 (als pdf-Dokument) seinen Niederschlag. Die Entgegnung bitte unter PRESSE im Leserbrief vom 30. Jan 2023 nachlesen.


  • Hier ist die Gebührentabelle für den Kreisrechtsausschuss gem. Sonderrundschreiben S 923/2004 des Landkreistages vom 07. Dez. 2004 per Mausklick einsehbar. Damit ist es möglich, sich anhand des finanziellen Wertes des Bescheides eines groben Überblick über die Höhe der entstehenden Gebühren bei Aufrechterhaltung des Widerspruchs zu machen.

 

 


  • Mit Schreiben vom 11. November 2022 (als pdf-Dokument) hatten wir den Innenminister Michael Ebling betr. Auswirkungen des Stopps der Fördermaßnahmen Nachhaltige Stadt, Wachstum und nachhaltige Entwicklung wegen mangelnder Kreditwürdigkeit der Stadt Bad Bad Hönningen angeschrieben. Die Antwort vom 15. Dezember 2022 kann hier als pdf-Datei nachgelesen werden.

 

 


  • Mit Schreiben vom 01. Dezember 2022 (als pdf-Dokument) hat der Stadtbürgermeister auf unsere Anfrage vom 23. September 2022 nun geantwortet. Machen Sie sich bitte selbst ein Bild von Art und Weise sowie des Inhalts dieser Antwort.

 

 


  • Die angekündigte Informationsveranstaltung findet am Mittwoch, dem 02. November 2022, 18:30 Uhr, im Hotel Lindenwirtin, Neustraße 29-31 in 53557 Bad Hönningen statt. Hiermit ergeht eine herzliche Einladung an alle Interessierte.

 

 


  • Auch nach vier Wochen Bearbeitungszeit hat der Stadtbürgermeister es noch nicht geschafft, der IG Tranparenz eine Antwort auf untenstehendes Schreiben vom 23. September 2022 zu übermitteln. Nach rund einem Jahr seit der Stellung des Einwohnerantrages haben wir ein Resümee (als pdf-Dokument) mit dem Ergebnis zusammengestellt, das bezüglich der ein-teiligen Definition als wkB-Abrechnungsgebiet entgegen der seinerzeitigen Zusage von den Verantwortlichen nichts auf den Weg gebracht wurde. Nach dem kürzlichen Versand der Beitragsbescheide 2020 und 2021 besteht vor allem hinsichtlich der umzulegenden beitragsfähigen Kosten bei den Bürgerinnen und Bürgern noch Klärungsbedarf. 

 

 


  • Da nach fast einem Jahr sich bezüglich der Zusammenlegung der Abrechnungsgebiete nichts getan hat und Zusagen im Beschluss des Stadtrates vom 26. Januar 2022 bisher nicht eingehalten wurden, hat die IG Transparenz mit Schreiben vom 23. September 2022 um konkrete Stellungnahme gebeten, wie sich der Fortgang zur Schaffung einer wkB-Abrechnungseinheit gestaltet. Hier das pdf-Dokument.

 

 


  • Nach formalistischem Hin und Her des Stadtbürgermeisters hat er nun auf die Schreiben vom 02. April 2022 und 23. Mai 2022 endlich am 18. August 2022 per E-Mail geantwortet; gleichlautender Text wurde auch mit Schreiben vom 19. August 2022 übermittelt. Um die Antworten zuordnen zu können und damit zum besseren Verständnis der Zusammenhänge, wurden die Antworten in die fraglichen Bezugsschreiben zu einem neuen pdf-Dokument kopiert.

 

 


  • Der Stadtbürgermeister vertritt, zuletzt in einer E-Mail vom 16. August 2022, aus formaler Sicht die Auffassung, dass sich die IG Transparenz ihm gegenüber legitimieren müsste. Die demokratische Meinungsbildung von Bürgerinitiativen/Interessengemeinschaften ist nicht an eine bestimmte organisatorische Form gebunden und bedarf auch nicht der Legitimierung durch einen Stadtbürgermeister. Der Schriftverkehr zur Beantwortung von zwei Anfragen ist hier in einer pdf-Datei zusammengefasst. Machen Sie sich bitte selbst ein Bild.

 

 


  • Die mit Schreiben vom 14. Juli 2022 an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) übermittelte Eingabe über die Verhaltensweise des hiesigen Stadtbürgermeisters wurde mit Antwortschreiben vom 15. August 2022 beschieden. Klicken Sie bitte auf die entsprechenden Verlinkungen und bilden Sie sich selbst eine Meinung.

 

 


  • Antwort der Kreisverwaltung vom 31. Mai 2022: 

Sehr geehrter Herr Zimmermann,
wir nehmen Bezug auf Ihre Eingabe vom 28.05.2022. Gemäß § 16a GemO kann der Gemeinderat bei öffentlichen Sitzungen Einwohnern und den ihnen nach § 14 Abs. 3 und 4 gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen die Gelegenheit geben, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.
Der von Ihnen übersandten Eingabe ist zu entnehmen, dass die von Ihnen gestellten Fragen für die Einwohnerfragestunde der nächsten Stadtratssitzung vorgemerkt wurden.
Dies geht aus der Antwort von Herrn Schmitz vom 25.05.2022 auf Ihre Eingabe hervor. Wir gehen davon aus, dass die Fragen in dieser Sitzung entsprechend thematisiert werden.
Ein Rechtsverstoß ist daher nicht zu erkennen.
Hinsichtlich der Frage, wer berechtigt ist, entsprechende Eingaben zu tätigen wird auf die Kommentierung zu § 16a GemO verwiesen:
"Hier ist vielmehr zu sehen, dass das Äußerungsrecht nicht nur den Einwohnern, sondern auch den ihnen nach § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen zusteht, die häufig wegen Ortsabwesenheit nur unter erschwerten Bedingungen an der Sitzung teilnehmen oder die darüber hinaus (bei juristischen Personen) ohnehin nur durch berufene Vertreter handeln können." (PdK RhPf B-1, GemO § 16a 3.1.2.3, beck-online)
Wir gehen davon aus, dass die vorgenannte Kommentierung im Rahmen der Rechtsanwendung Beachtung findet.
Eine Abschrift dieser Email wird an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Hönningen erfolgen.
Wir sehen die Angelegenheit damit als erledigt an.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sven Adamczewski

Es wundert nicht, dass auf die eigentliche Frage nach Beantwortung von Schreiben der IG Tranparenz durch den Stadtbürgermeister nicht eingegangen wurde. Die gestellten Fragen konnten in der Stadtratsitzung am 13. Juli 2022 nicht thematisiert werden; stattdessen sollen die Schreiben nun schriftlich beantwortet werden. Wann und ob überhaupt dies erfolgen soll, ist leider nicht bekannt.

 


  • Anfrage an Kreisverwaltung Neuwied vom 28. Mai 2022 betr. Verhalten Stadtbürgermeister - Bürger machen Politik-in Bad Hönningen wird abgeblockt . . . Hier ist der Link dazu

 

 

 

  • Das Protokoll nebst Anlagen der Stadtratsitzung vom 26. Januar 2022 ist mit unterstehendem Link abrufbar.

https://bad-hoenningen.gremien.info/meeting.php?id=ni_2022-StadtRat-10

 


  • Stadtratsitzung am 26. Januar 2022 zum Einwohnerantrag - ein Resümee ...

Es gab eine geringere technische Ausstattung als sonst: Beamer und Leinwand fehlten. Leider gab es keine Flexibilität, kurzfristig eine Leinwand zu organisieren. Beamer hatten wir sogar vorsorglich dabei.
Es waren mehr Besucher gekommen als im Dezember. Dafür sagen wir herzlichen Dank.
Nach unserem Vortrag wurde ein Papier von SPD/Grüne sowie Stadtbürgermeister an die Ratsmitglieder von SPD und Grüne verteilt, nicht an die CDU. Dieses wurde dann vom Stadtbürgermeister vorgelesen.
Gefühlt durfte keiner zu diesem Tagesordnungspunkt Fragen stellen. Eine Diskussion fand kaum statt.
Die CDU schlug  vor, die Beschlussvorlage in zwei Entscheidungen zu teilen.
Es wurde schlussendlich zweimal abgestimmt:
- unser Antrag wurde mit den Stimmen von SPD/Grüne  und Stadtbürgermeister (es gab keine Pattsituation) abgelehnt.
- Die Beschlussvorlage, die unseren Antrag zur Kenntnis nehmen sollte, wurde angenommen.
Unser Hinweis, dass Rheinbrohl es hinbekommen hat, eine Satzung ohne B42 als Trenner und ohne Normenkontrollverfahren zu verabschieden, verhallte.
Auf unsere Frage, warum die beitragsrelevante Fläche des Gebietes I-Stadtkern bei jeder Teilabrechnung eine andere Zahl ist und z. T. Unterschiede von > 27.000 qm hat, hatte man keine Antwort. Sollen wir jetzt schriftlich bekommen.
Eine Machtvorstellung par excellence mit dem Ergebnis, dass man nichts für die Bürger tun wird, sondern wie immer abwartet. Die Stadt kann doch jederzeit eine bestehende Satzung für die Zukunft ändern; der geänderte § 10a KAG gibt die Möglichkeit dazu.
Der Begriff der Rechtssicherheit, der eigentlich dem Bürger Vertrauen in Gesetzgebung und Rechtsstaat geben soll, wird hier in unseren Augen falsch verwendet und es wird eher ein Vertrauensverlust erreicht.

Alles wird gut, 
ist es noch nicht gut,
ist es noch nicht das Ende!
Oscar Wilde

 

 

 


  • Stellungnahme vom 24. Jan.2022 zur Beschlussvorlage vom 18. Jan. 2022 betr. Entscheidung des Stadtrats.

 

 

 

  • Handreichung vom 29. Nov. 2021 der Autoren des Einwohnerantrages für die Damen und Herren Stadträte zu deren Meinungsbildung anlässlich  der anstehenden Sitzungen HBF am 01. Dez. und Stadtrat am 15. Dez. 2021 zur  Kenntnis. 

 

 

  • Offener Brief an die Mandatsträger im Stadtrat Bad Hönningen betr. Neufassung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen (wkB) für den Ausbau von Verkehrsanlagen in Bad Hönningen vom 25. Februar 2021, der aber die Stadtratsmitglieder nicht erreicht hat.