Aktivitäten

Hiermit teilen wir Ihnen den derzeitigen Bearbeitungsstand (Jahreswechsel 2021/2022) des Einwohnerantrages gem. § 17 GemO  mit:

Liebe Bürgerin, lieber Bürger,

zum Jahreswechsel wollen wir uns noch einmal bei Ihnen für die Unterstützung bedanken. Ohne Sie/ohne Dich wären wir nie so weit gekommen. Herzlichen Dank! Auf diesem Wege wünschen wir Ihnen für das Jahr 2022 alles erdenklich Gute, vor allem aber stete Gesundheit.

Wir sehn aufs alte Jahr zurück und haben neuen Mut. Ein neues Jahr, ein neues Glück, die Zeit ist immer gut.

Mit diesen Worten von Hoffmann von Fallersleben sagt Ihnen die IG Transparenz allen Prosit Neujahr!

Am 15.12.2021 wurde unser Einwohnerantrag vom Stadtrat für zulässig erklärt. Es wurden bisher rein formale Dinge geklärt. Eine inhaltliche Diskussion fand nicht statt. Im Januar steht ein jur. Expertengespräch an und am 26. Januar wird inhaltlich abgestimmt.

Bericht Stadtratsitzung

Im Haupt-, Bau- und Finanzausschuss vom 01. Dezember 2021 wurde das Thema im nicht-öffentlichen Teil vorbesprochen. Am 15.12.2021 wurde unser Einwohnerantrag vom Stadtrat für zulässig erklärt; dies bedeutet Folgendes:

Die Verwaltung hat seit Eingang des Antrags am 29. Oktober (ca. 6 Wochen) die gesetzlichen Formvorschriften des §17 GemO für unseren Antrag geprüft. Sie hat alle Unterschriften anstelle der notwendigen 120 geprüft. Die öffentliche Abstimmung im Rat ist die Bestätigung, dass die Verwaltung die Zulässigkeit korrekt geprüft hat. Insofern erklärt sich das einstimmige Ergebnis.

Uns wurde zu diesem Termin das Recht eingeräumt gem. § 17 GemO gehört zu werden. Ein direktes Gespräch vor der Sitzung haben bisher weder der Stadtbürgermeister noch die Fraktionen gesucht. Wir haben unser 15-minütiges Rederecht (begrenzte Redezeit aufgrund epidemischer Lage) genutzt und zwei Folien gezeigt/verteilt. Es gab keine Rückfragen oder Diskussionspunkte zu unserem Vortrag.

Entgegen der in der Sitzung vom Stadtbürgermeister getätigten Aussage, dass dies vor der Abstimmung der Zulässigkeit zu geschehen habe, ist dieses Recht nicht an den Punkt der Zulässigkeit gebunden. Daher haben wir darum gebeten, auch vor der inhaltlichen Abstimmung in der nächsten Sitzung gehört zu werden. Vor Verlassen der Sitzung am Ende des öffentlichen Teils wurde uns zumindest eine Einladung zugestanden.

Wie geht es weiter?

Im Vorfeld wird im Januar 2022 eine Informationsveranstaltung mit juristischen Vertretern des Städte- und Gemeindebundes stattfinden. Dazu sind die Fraktionen geladen. Der Auftrag an diese Juristen ist uns unklar. Eine mögliche Agenda kennen wir nicht.

Ob, wie oder wann die Bürgerschaft oder IG Transparenz die Ergebnisse aus diesem Gespräch erfahren wird, ist für uns unklar. Informationen aus nicht erster Hand empfänden wir als schwierig.

Am 26. Januar soll dann inhaltlich entschieden werden. Die 3-Monatsfrist wäre dann abgelaufen.

Wir haben in der Sitzung betont, dass wir das Thema mit dem Einwohnerantrag in die Hände der Ratsmitglieder als Vertreter*Innen der Bürgerschaft gelegt haben. Die fehlenden Reaktionen lassen bei uns den Eindruck aufkommen, dass unser Argument bisher noch nicht greift. Die Menge der Unterschriften (10% der Einwohner in 2,5 Wochen) scheint zu abstrakt. Daher haben wir eine große Bitte: Wann immer sie ein Ratsmitglied sehen, sprechen Sie das Thema aktiv an:

- Wie wollen sie sicherstellen, dass der Bürgerwille umgesetzt wird?

- Haben Sie sich bei der IG Transparenz informiert?

- Gehen Sie zu der juristischen Informationsveranstaltung?

- Welchen genauen Auftrag haben die Juristen erhalten?

- Warum setzen Sie sich nicht dafür ein, dass die Bürgerschaft oder zumindest die IG Transparenz zu dieser juristischen Informationsveranstaltung eingeladen wird? 

Der Einwohnerantrag wurde in der Stadratsitzung am 26. Januar 2022 inhaltlich abgelehnt; pressemäßig wurde es mit der gemeinsamen Srellungnahme so verkauft, dass die "Änderung der Satzung aktuell nicht rechtssicher wäre". Im Hinblick auf die aktuelle Gesetzgebung ist diese Aussage aber nicht nachvollziehbar.

Hier die Gegendarstellung der IG Transparenz vom 28. Februar 2022 zum Nachlesen.